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Allgemein
Der Mieter trägt die Verantwortung für alle ihm überlassenen Mietgegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend über jegliche Schäden zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an den Mietgegenständen zu verhindern.
Standort und Gefahren
Aufgrund der 1m langen Erdnägel, die zur Sicherung der Zelte im Boden verankert werden müssen, dürfen am und unter dem geplanten Standort keine unterirdischen Gefahren vorhanden sein. Dazu gehören z.B. Kabel, Kabelschächte, Rohre, Tanks oder andere verborgene Gefahren. Der Mieter verpflichtet sich, die entsprechenden Gefahren bei den dafür zuständigen Stellen zu erfragen und den Auftragnehmer vor dem Aufbau darüber zu informieren. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch die bereitgestellten Ernägel auf oder im Boden verursacht werden. Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung seitens des Vermieter vorliegt, trägt der Mieter sämtliche Kosten für Schäden an Land, Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden, die durch den Auf- und Abbau entstehen.
Der Mieter stellt sicher, dass der geplante Standort der Mietgegenstände während des Auf- und Abbaus zu erreichen ist. Befindet sich der Standort auf einer gepflasterten Fläche, so übernimmt der Mieter die Verantwortung für das schadlose Entfernen und Wiedereinsetzen der für die Verankerung zu entfernenden Pflastersteine.
Alle Hitzequellen innerhalb, in der Nähe, unter dem Zelt oder anderen gemieteten Gegenständen werden auf eigenes Risiko genutzt. Dies schließt Barbecues, Kochtöpfe, Fackeln sowie Feuer mit Kohle, Gas oder Holz oder ähnliche Quellen ein. Der Mieter ist sich dieser Gefahr bewusst.
Es ist die Pflicht des Mieters, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und nur vom Vermieter schriftlich genehmigten Geräte zur Erwärmung der Zelte zu verwenden.
Die Beleuchtung der gemieteten Gegenstände darf außer der zur Verfügung gestellten Beleuchtung nur mit elektrisch geerdeten und genehmigten Lichtquellen erfolgen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch eigens angebrachte Lichtquellen verursacht werden.
Im Falle extremer Wetterbedingungen (z.B. Anhaltender Dauerregen, Windstärke >4, Sturm, Schnee, Frost, o.Ä.), die einen fristgerechten Aufbau der Zelte oder anderer gemieteter Gegenstände verhindern, kann der Mieter daraus keine Ansprüche ableiten.
Der Mieter ist zur Überwachung der Wetterlage verpflichtet und trägt die Verantwortung, die Zelte zu sichern oder gar abzubauen, wenn das Wetter eine Gefahr darstellt. Dies kann bereits ab Windstärke 6 erforderlich sein.
Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglichen Ansprüchen seitens Dritter, die aufgrund von Schäden gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden könnten.
Bilder
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos von den vermieteten oder verkauften Zelten und Mietgegenständen sowie deren Umgebung einschließlich Grundstück, Haus, Dekoration und anderen Gegenständen zu machen. Diese Fotos können beispielsweise für Werbezwecke im Internet, auf gedruckten Materialien oder in (Kurz)-Nachrichten (per E-Mail, WhatsApp) verwendet werden, ohne dass eine Entschädigung an den Mieter oder Käufer erfolgt. Dieses Recht kann vom Vermieter auch an Dritte übertragen werden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bamberg.
Versicherungen
Während der Mietdauer sind die Zelte und Mietgegenstände nicht durch den Vermieter versichert. Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung für die angemieteten Zelte und Mietgegenstände abzuschließen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Zelten und Mietgegenständen, einschließlich Sturmschäden oder anderen Schäden, die durch Wetterumstände verursacht werden. Der Mieter ist ebenso für Schäden durch Dritte verantwortlich.
Reinigung
Die vermieteten Gegenstände müssen bei Abbau bzw. vor Rückgabe an den Vermieter oberflächlich gereinigt und abgetrocknet werden. Werden die Zelte und sonstigen Mietgegenstände in ungereinigtem oder nassem Zustand übergeben, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 200€ fällig.
Verwenden
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Pflege und Nutzung der gemieteten Gegenstände verantwortlich. Unbeaufsichtigte Änderungen, Verschiebungen, Verfärbungen oder andere Bearbeitungen der Mietobjekte sind nicht gestattet, es sei denn, der Mieter hat hierfür schriftlich die Genehmigung des Vermieters erhalten. Das Aufhängen von Gegenständen an oder in den Mietzelten ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters ist untersagt.
Kaution
Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 250€ fällig. Diese wird bei einwandfreier Inspektion nach Abbau innerhalb von 5 Tagen zurückerstattet.
Stornierung
Stornierungsgebühren gelten wie folgt:
- Bis zu zwölf Wochen vor dem vereinbarten Aufbautermin: 0% der vereinbarten Miete
- Bis zu acht Wochen vor dem vereinbarten Aufbautermin: 70% der vereinbarten Miete
- Bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Aufbautermin: 90% der vereinbarten Miete
- Bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Aufbautermin: 100% der vereinbarten Miete
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Stornogebühr von der im Voraus geleisteten Anzahlung des Mieters abzuziehen.
Kauf
Bei Vertragsabschluss sind 50% des Gesamtbetrags fällig, die restlichen 50% eine Woche vor Lieferung. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
Bei Stretchzelten können Abweichungen von bis zu 7% bei Standardgrößen und insbesondere bei maßgefertigten Gegenständen branchenüblich sein. Aufgrund von Stretchstoffen und der Abhängigkeit der überdachten Fläche von der Zelthöhe kann eine genaue Angabe der überdachten Fläche und des Zelttuchmaßes nicht gewährleistet werden.
Lieferzeiten können sich um bis zu 4 Wochen vom zugesicherten Termin unterscheiden.
Die Beschaffung erforderlicher Baugenehmigungen liegt in der Verantwortung des Käufers.